Jedes Jahr werden Vermögenswerte in einer Größenordnung von vielen Milliarden Euro vererbt. Auf Grund steigender Vermögen wird der Umfang in den kommenden Jahren sogar weiter zunehmen.
Häufig erben Personen, die nach dem Willen des Erblassers, erst gar nicht erben sollten oder zumindest nicht in der erhaltenen Höhe. Zu häufig sogar erbt das Staat als sog. Erbe letzter Ordnung. Um diese Ergebnisse zu vermeiden und dem Willen des Erblassers gerecht zu werden sowie die Ansprüche berechtigter Erben zu wahren, ist eine rechtzeitige Beratung sowie darauf aufbauende Planung und Gestaltung des Erbfalles zwingend erforderlich.
Auch bei kleinen Vermögens- und Erbmassen sollte geplant werden, wie dies nach dem Tod aufzuteilen ist. Insbesondere auch die Modalitäten rund um Vorsorgevollmachten, Vormundschaften sowie Beerdigung.
Nach Eintritt des Erbfalles müssen Erbansprüche richtig erkannt und notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden. Gerade im Pflichtteilsrecht gibt es Fallstricke, die beachtet werden müssen um dem Pflichtteilsberechtigten zu seinem Erbanteil zu verhelfen. Aber auch steuerliche Aspekte müssen beleuchtet und entsprechend bedacht werden.
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