Wenn eine Ehe zerbricht, Eltern sich trennen oder eine nichteheliche Lebensgemeinschaft scheitert, gilt es die Trennungs- und Scheidungsfolgen zu regeln.
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Bergisch Gladbach
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Ihre Kanzlei für Familienrecht in Bergisch Gladbach

Wenn eine Ehe zerbricht, Eltern sich trennen oder eine nichteheliche Lebensgemeinschaft scheitert, gilt es die Trennungs- und Scheidungsfolgen zu regeln.

Rechtsanwalt Biernath berät Sie einfühlsam und fachlich kompetent zu allen familienrechtlichen Problemen.
Bereits im Vorfeld, also solange eine Beziehung noch in Takt ist, können umfangreiche Regelungen getroffen werden, sodass im Fall der Fälle, sämtliche auseinanderzusetzenden Themen bereits geklärt sind und nicht in einer Phase der Disbalance erst geregelt werden müssen. Dies betrifft insbesondere die Auseinandersetzung von Immobilien oder Unternehmen. Hier bieten sich umfassende Regelungen bereits vorehelich an, wobei gerade Herr Biernath als Fachanwalt im Immobilienrecht, umfassende Beratung anbietet. Aber auch die steuerlichen oder erbrechtlichen Schnittstellen werden von uns im Team beleuchtet und von Rechtsanwalt Waniek als Fachanwalt im Steuerrecht und Experte auf dem Gebiet des Erbrechts eingearbeitet.

Im Übrigen sind wir in diesem Bereich besonders spezialisiert auf die:

  • Berechnung und Geltendmachung von Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • Ermittlung und Berechnung von möglichen Zugewinnausgleichsansprüchen
  • Elterliche Sorge für minderjährige Kinder, insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Regelung des Umgangsrechts unter Einbeziehung eines möglichen Wechselmodells
  • Vermögensauseinandersetzung, Teilung der Familienimmobilie, Gesamtschuldnerausgleich, Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte und Schulden
  • Vorteilhafte Modifizierung des Versorgungsausgleichs
  • Fertigung einer umfassenden Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung / eines Ehevertrages zur abschließenden Klärung.

Es ist unser Ziel, in ausführlichen persönlichen Gesprächen die individuelle Situation des Mandanten zu erfassen und auf sachlicher Ebene zu ermitteln, ob eine einvernehmliche Regelung zwischen den Beteiligten möglich ist oder ob Ansprüche mit aller Konsequenz durchgesetzt werden müssen.

Ihr Ansprechpartner

Andreas Biernath

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Fax +49 (0) 2204 - 7060529
E-Mail biernath@waniek-partner.de

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